Frühe sprachliche Förderung
Die Berufsfachschule Basel, BFS Basel, bietet einerseits einen Lehrgang zur Fachfrau/Fachmann Frühe Sprachförderung Deutsch und andererseits ein Einführungssemester zum Lehrgang im Rahmen eines Kursangebots an.
Lehrgang "Frühe sprachliche Förderung - Schwerpunkt Deutsch"
Die frühe Sprachförderung gehört zu den zentralen Aufgaben von Spielgruppen, Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen des Frühbereichs. Nach Abschluss des Lehrgangs sind Sie befähigt, Kindern bis vier Jahre die deutsche Sprache professionell näher zu bringen – individuell und in der Gruppe. Sie beraten die Eltern in Bezug auf die Sprachentwicklung der Kinder und der Mehrsprachigkeit und sind gegenüber Behörden und Fachpersonen ein kompetentes Gegenüber.
Der Lehrgang auf der Tertiär B-Stufe ist berufsbegleitend und dauert zwei Jahre. Er wird mit einem Qualifikationsverfahren abgeschlossen, welches zum Zertifikat «Fachperson Frühe Sprachförderung Deutsch» des Kantons Basel-Stadt führt.
Einführungssemester zum Lehrgang
In dieser Weiterbildung absolvieren Sie das erste Semester des Lehrgangs vollumfänglich und eignen sich damit fundiertes Knowhow für eine alltagsorientierte Umsetzung der Sprachförderung an. Im Zentrum steht die Kommunikation mit dem Kind. Zugang zum Einführungssemester haben auch Fachpersonen, die die formalen Bedingungen für den Lehrgang nicht erfüllen und sich dennoch vertieft mit den Möglichkeiten der frühen Sprachförderung auseinandersetzen wollen. Die Anmeldung erfolgt über die Kursplattform der BFS Basel, es ist nicht notwendig, eine Bewerbung einzureichen. Die Möglichkeit, nach dem Semester den ganzen Lehrgang zu absolvieren besteht mit dem Vorbehalt, dass dafür freie Plätze zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in der Ausschreibung.
Weiterführende Dokumente
Hinweis für Interessierte aus BL: Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich am Kursgeld von Teilnehmenden mit Arbeitsort Basel-Landschaft. Bei Fragen können sich Spielgruppen aus BL an Frühe Sprachförderung – Baselland wenden, Kindertagesstätten und Tagesfamilien / Tagesfamilienorganisationen aus BL an das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote. Die Vergünstigung wird seitens BFS direkt bei der Rechnungsstellung berücksichtigt (gilt für berechtigte Betriebe im Kanton BL).